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Weil gutes Hören

sympathisch macht.

Als inhabergeführter Meisterbetrieb in Hesel begleiten wir Sie persönlich auf dem Weg zu besserem Hören. Von der ersten Hörbedarfsanalyse bis zum perfekt angepassten Hörgerät nehmen wir uns die Zeit, die Sie verdienen. Ausgezeichnet mit dem HIPE AWARD für exzellente Dienstleistungsqualität.
Kundenzufriedenheit

%

Empfohlen für Beratung und Service.
Erfahrung

+

Jahre Erfahrung in der Hörakustik
Leistung

+

angepasste Hörsysteme

Über mich

Wilken Hörakustik ist ein unabhängiger, inhabergeführter Meisterbetrieb in Hesel. Bei uns steht nicht der schnelle Verkauf im Vordergrund, sondern Sie und Ihr Gehör. Wir nehmen uns Zeit, hören genau hin und finden gemeinsam die Lösung, die wirklich zu Ihrem Alltag passt.
Für diese Haltung wurden wir mit dem HIPE AWARD ausgezeichnet, mit einem Notendurchschnitt von 1,4. Bewertet wurden über 20.000 Betriebe in 7 Ländern und 36 Branchen, ausgezeichnet wurden nur 536 davon. Als Mitglied im Club der AkustikPioniere setzen wir dabei auf moderne Technik und stetige Weiterbildung.
Persönliche Betreuung
Wir nehmen uns Zeit für Sie, bis das Ergebnis stimmt. Kein Verkaufsdruck, sondern echte Beratung auf Augenhöhe.
Ausgezeichnete Qualität
HIPE AWARD mit Note 1,4 und geprüfte Meisterqualität stehen für Leistung, auf die Sie sich verlassen können.

Erfahrungen, die für sich sprechen

Warum wir?

Meisterbetrieb aus Ostfriesland
Hörakustik vom Fachgeschäft mit Meisterbrief – regional verwurzelt und nah an meinen Kundinnen und Kunden.
Modernste Messtechnik
Präzise Höranalysen mit aktueller Technik bilden die Grundlage für die perfekte Anpassung.
Individuelle Hörlösungen
Vom dezenten Im-Ohr-Gerät bis zur Premium-Versorgung – ich finde, was zu Ihnen passt.
Zeit und Ruhe für Sie
Ausführliche Beratung ohne Hektik und ohne Verkaufsdruck. Ihr gutes Gefühl steht an erster Stelle.
Hörgeräte auch ohne Zuzahlung
Ich zeige Ihnen auf Wunsch hochwertige Geräte, die Sie ohne Eigenanteil erhalten.
Sorglos-Service & Nachsorge
Reinigung, Einstellung, Reparatur – auch nach dem Kauf bin ich für Sie da.

So einfach geht's

Kostenloser Hörtest

In einem ausführlichen Hörtest ermitteln wir gemeinsam, wo genau Ihr Bedarf liegt. In Ruhe und ohne Verpflichtung.

Persönliche Beratung & Anpassung

Sie testen verschiedene Hörsysteme in Ihrem Alltag. Wir stellen alles feinfühlig auf Ihre Bedürfnisse ein.

Probetragen & Nachsorge

Auch nach dem Kauf sind wir für Sie da: Wartung, Feineinstellung und Beratung gehören selbstverständlich dazu.

Häufige Fragen

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse einen Betrag von bis zu 730 Euro für ein Hörgerät inklusive Ohrpassstück. Die Höhe der Kostenübernahme (häufig auch Zuschuss oder Zuzahlung genannt) unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Gern fragen wir für Sie die konkrete Höhe der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse an – im besten Fall gleich zu Beginn der Hörgeräte-Anpassung.

Laut Sozialgesetzbuch sind Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für Hörgeräte unter folgenden Voraussetzungen zu tragen:
✓Durchführung eines Sprachhörtests beim HNO-Arzt, wobei die Verstehensquote 80 Prozent nicht überschreiten darf
✓Ihr Hörverlust beträgt mindestens 30 Dezibel und liegt im Bereich von 500 bis 4000 Hertz
✓Der HNO-Arzt oder die HNO-Ärztin stellt die ohrenärztliche Verordnung über die Notwendigkeit einer Hörhilfe aus

Um eine erfolgreiche Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu gewährleisten, müssen diese Punkte in folgender Reihenfolge erfüllt sein:
✓Termin und Erstellung der Verordnung beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt
✓Beratung und Anpassung sowie Anfrage zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse durch den Hörakustiker
✓Genehmigungsverfahren und Abrechnung durch Ihren Hörakustiker

Während es für die Grundversorgung mit Hörgeräten von den gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss gibt, müssen bestimmte Komfort- und Zusatzleistungen eigenständig getragen werden. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen zählen:
Komfortfunktionen wie Bluetooth, spezielle Klangprogrammen oder besonders unauffällige Designs, Hörgeräte-Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Außenreinigung und Reinigungszubehör, Zusatzversicherungen für Hörgeräte
Über den genauen Leistungsumfang und die Kostenübernahme sollten Sie sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen.

Bei privaten Krankenversicherungen variiert die Hörgeräte-Zuzahlung je nach den spezifischen Konditionen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Im Allgemeinen bieten private Krankenversicherungen jedoch oft umfangreichere Leistungen als gesetzliche Krankenkassen. Oftmals übernehmen Privatversicherer einen erheblichen Teil, manchmal sogar die gesamten Kosten für Hörgeräte, abhängig vom gewählten Tarif. Viele private Versicherungen bezuschussen dabei auch fortschrittlichere Hörgeräte mit zusätzlichen Funktionen, wie Bluetooth-Konnektivität oder besonders diskrete Designs.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, welche spezifischen Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind.

In der Regel können Sie alle sechs Jahre mit einer erneuten Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse rechnen. Sollten Sie bereits vor Ablauf dieser Frist neue Geräte wünschen, müssen die Kosten meist vollständig selbst getragen werden, sofern keine medizinische oder audiologische
Begründung für eine vorzeitige Wiederversorgung vorliegt.

Wenn die Krankenkasse den Leistungsantrag ablehnt, können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist schriftlich einen begründeten Widerspruch einreichen.

Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Zuschuss für Nulltarifgeräte. Wünschen Sie Hörgeräte mit größerem Komfort oder weiterreichenden Funktionen, wie z.B. Bluetooth, wird in der Regel ein Eigenbetrag fällig. Wie hoch dieser ausfällt, ist abhängig vom gewünschten Modell. Bei Ihrem Hörakustiker können Sie sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen kostenfrei beraten lassen. Dabei erhalten Sie auch eine Übersicht über die anfallenden Kosten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Ausschluss von Eigenverschulden alle Service- und Reparaturkosten für eine aufzahlungsfreie Hörgeräteversorgung. Hierfür erhält der Hörakustiker eine sogenannte Reparaturpauschale vergütet. Diese beinhaltet sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Ihren Hörgeräten - bezogen auf die Technikklasse des Nulltarifs – für die Dauer von sechs Jahren.
Sobald Sie die Versorgung mit aufzahlungspflichtigen Hörgeräten erwünschen, tragen Sie die Mehrkosten für Services und Reparaturen während des sechsjährigen Versorgungszeitraumes.

Kundenstimmen

Ich möchte mich ganz herzlich bei Kerstin für die hervorragende Beratung bedanken.Vom ersten Moment an habe ich mich bestens aufgehoben und ernst genommen gefühlt.
Wolli K.
Ich habe mir angepassten Gehörschutz zum Motorrad fahren anfertigen lassen. Was soll ich sagen? Mega! Von der Beratung, was alles möglich ist, über die Erklärung bei Erstellung des Abdrucks, bis hin zum fertigen Produkt, einfach genau so, wie es sein sollte.
Timo A.
Seit meinem Hörtest im April bis heute nach dem Abschluss meiner Gehörtherapie ist es einfach nur fantastisch was die Frau Wilken macht.
Ein persönliches Kompliment an dich Kerstin wie locker, nett und dabei sehr kompetent Du mir alles in Ruhe erklärt hast und welche Möglichkeiten es für mich gibt.
Manfred S.
In sympathischer Atmosphäre wurde ich individuell, fundiert beraten und meine Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Das Ergebnis meines Gehörschutz entspricht genau meiner Erwartung. Sehr Gut Frau Wilken.
Joachim F.

Kontakt

E-Mail:
info@wilken-hoerakustik.de
Telefon:
04950 7753900
Adresse:
Oldenburger Str. 9
26835 Hesel

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